Allgemeine Nutzungsbedingungen
für die Nutzung von Fanomena Events Cloud Services
Fanomena GmbH (im Folgenden: FANOMENA)
Dudweilerstraße 71
66111 Saarbrücken
Tel: +49 681 8449 2557
E-Mail: info@fanomena.io
https://fanomena.io
Geschäftsführer Marc Grewenig, Max Ulbrich
Registergericht Saarbrücken HRB 102270
§ 1 Einbezug und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen für die Nutzung von Fanomena Events Services gelten für alle von FANOMENA mit unseren Auftraggebern geschlossenen Verträge über die Nutzung unseres Produktes Fanomena Events Cloud Services. Für diese Vertragsbeziehung mit dem Auftraggeber gilt ausschließlich der Vertragsinhalt unter Einbezug der von uns verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere diesen Fanomena Events Cloud Services-Bedingungen. Dem Einbezug der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen!
§ 2 Allgemeiner Vertragsgegenstand
Mit Fanomena Events Cloud Services erhält der Auftraggeber die technische Möglichkeit und Berechtigung, auf eine Softwareapplikation, welche auf einem Server von einem Drittanbieter gehostet wird, mittels Telekommunikation zuzugreifen und die Funktionalitäten der Softwareapplikation im Rahmen dieses Vertrages zu nutzen. Hostingdrittanbieter ist in diesem Fall Heroku, der die Server-Infrastruktur von Amazon AWS nutzt. Die Server unseres Hostingpartners liegen innerhalb der Europäischen Union.
§ 3 Leistungen, Preise
Fanomena Events Cloud Services ist eine cloudbasierte Software-Lösung.
Fanomena Events Cloud Services ermöglicht es Unternehmen aller Art und Größe ihre Angebote, Aktionen und Informationen digital (mobil) mit dem potentiellen Kunden zu teilen.
Über ein Login System erhält der Auftraggeber Zugriff auf das Produkt (Dashboard) und kann hier seine Kampagnen erstellen und verwalten. Neben dem Erstellen und Verwalten von Usern, Content-Cards, und dem Zugriff auf die personalisierte Microsite, kann der Auftraggeber veranlassen, dass den potentiellen Kunden des Auftraggebers ein durch Email versandten Link zu einer individualisierten Microsite zur Verfügung gestellt wird und hat zusätzlich Zugriff auf eine Statistik, welche die Nutzung der personalisierten Microsite durch die Teilnehmer analysiert und auswertet.
Potentielle Kunden (=Teilnehmer) des Auftraggebers haben einen webbasierten Zugriff auf personalisierte Microsite und können Angebote, Aktionen und Informationen lesen, nutzen und einlösen.
§ 4 Nutzungsrecht
4.1 Unser Auftraggeber erhält das nicht ausschließliche, auf die Laufzeit dieses Vertrages zeitlich beschränkte Recht, auf Fanomena Events Cloud Services mittels Telekommunikation zuzugreifen und mittels eines Browsers die mit Fanomena Events Cloud Services verbundenen Funktionalitäten gemäß dem Fanomena Events Cloud Services-Vertrag zu nutzen. Darüberhinausgehende Rechte, insbesondere an Fanomena Events Cloud Services, der Softwareapplikation oder der Betriebssoftware erhält der Auftraggeber nicht.
4.2 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Fanomena Events Cloud Services über die nach Maßgabe des Fanomena Events Cloud Services-Vertrages sowie diesen Fanomena Events Cloud Services-Nutzungsbedingungen erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten über die nach Maßgabe des Fanomena Events Cloud Services-Vertrages sowie diesen Fanomena Events Cloud Services-Nutzungsbedingungen erlaubte Nutzung hinaus nutzen zu lassen oder es Dritten über die nach Maßgabe des Fanomena EventsCloud Services-Vertrages sowie dieser Nutzungsbedingungen erlaubte Nutzung hinaus zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Auftraggeber nicht gestattet, Fanomena Events Cloud Services oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verleihen.
4.3 Wird die vertragsgemäße Nutzung von Fanomena Events Cloud Services ohne Verschulden von FANOMENA durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so ist FANOMENA berechtigt, die hierdurch betroffenen Leistungen zu verweigern. FANOMENA wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den Zugriff auf seine Daten ermöglichen. Der Auftraggeber ist in diesem Fall nicht zur Zahlung verpflichtet. Sonstige Ansprüche oder Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
§ 5 Datenschutz und Datensicherheit
5.1 Beide Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen (EU- Datenschutzgrundverordnung, BDSG-Neu) beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis und die Vertraulichkeit verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
5.2 Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Auftraggeber selbst oder durch FANOMENA personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes FANOMENA von Ansprüchen Dritter frei.
5.3 Es wird klargestellt, dass der Auftraggeber sowohl allgemein im Auftragsverhältnis als auch im datenschutzrechtlichen Sinne ‚Herr der Daten‘ bleibt. Der Auftraggeber ist hinsichtlich der Verfügungsbefugnis und des Eigentums an sämtlichen kundenspezifischen Daten (eingegebene Daten, verarbeitete, gespeicherte Daten, ausgegebene Daten) Alleinberechtigter. FANOMENA nimmt keinerlei Kontrolle der für den Auftraggeber gespeicherten Daten und Inhalte bezüglich einer rechtlichen Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung vor; diese Verantwortung übernimmt ausschließlich der Auftraggeber.
5.4 Bei Bedarf werden die Parteien den erforderlichen Vertrag über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag (Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO) des Auftraggebers gesondert abschließen und den vertraglichen Dokumenten als Anlage beifügen.
5.5 FANOMENA trifft technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes. Der Auftraggeber ist grundsätzlich nicht berechtigt, Zugang zu den Räumlichkeiten mit der Softwareapplikation, Server und Betriebssoftware sowie sonstigen Systemkomponenten von Fanomena Events Clouds Services zu verlangen. Hiervon unberührt bleiben Zutrittsrechte des Auftraggebers nach schriftlicher Anmeldung zur Prüfung der Einhaltung der technisch-organisatorischen Maßnahmen sowie des sonstigen gesetz- und vertragskonformen Umgangs von FANOMENA mit personenbezogenen Daten im Rahmen des Betriebs von Fanomena Events Cloud Services nach diesem Vertrag.
§ 6 Pflichten und Obliegenheit des Auftraggebers
6.1 Der Auftraggeber wird die ihn zur Leistungserbringung und –abwicklung des Fanomena Events Cloud Services-Vertrages treffenden Pflichten erfüllen. Er wird insbesondere
6.1.1 die vereinbarten Preise fristgerecht zahlen;
6.1.2 die ihm zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Teilnehmer weitergeben;
6.1.3 dafür Sorge tragen, dass (z.B. bei der Übernahme von Texten und Daten Dritter auf Server von FANOMENA) alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte beachtet werden;
6.1.4 die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er im Rahmen der Nutzung von Fanomena Events Cloud Services personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift;
6.1.5 Fanomena Events Cloud Services nicht missbräuchlich nutzen oder nutzen lassen, insbesondere keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermitteln oder auf solche Informationen hinweisen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig bzw. pornographisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen von FANOMENA schädigen können;
6.1.6 den Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die von FANOMENA betrieben werden einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze von FANOMENA unbefugt einzudringen;
6.1.7 den möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten oder Informationen an Dritte zu Werbezwecken (Spamming) nutzen;
6.1.8 FANOMENA von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung von Fanomena Events Services durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insb. aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung von Fanomena Events Cloud Services verbunden sind. Erkennt der Auftraggeber oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von FANOMENA;
6.1.9 die an FANOMENA übermittelten Daten regelmäßig und gefahrentsprechend, mindestens jedoch einmal täglich, sichern und eigene Sicherungskopien erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu gewährleisten;
6.1.10 vor der Versendung von Daten und Informationen diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen;
6.1.11 bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Fanomena Events Clouds Services-Vertrages seine im System vorhandenen Datenbestände sowie die von FANOMENA erfolgten Auswertungen durch Download zu sichern, da nach Beendigung des Vertrages auf diese Datenbestände kein Zugriff durch den Auftraggeber mehr möglich ist.
6.2 Der Zugriff auf Fanomena Events Clouds Services erfolgt mittels Telekommunikation. Voraussetzungen für die Nutzung von Fanomena Events Cloud Services sind:
– Internetzugang
– aktueller Browser/Client (bei veralteten Versionen des Browser/Client kann es zu Darstellungsfehlern kommen)
6.3 Die Bereitstellung dieser Voraussetzungen sowie der Telekommunikationsdienste einschließlich der Übermittlungsleistungen vom Leistungsübergabepunkt bis zu den von dem Auftraggeber eingesetzten Geräten sind nicht Gegenstand dieses Vertrages, sondern obliegen dem Auftraggeber.
§ 7 Vertragswidrige Nutzung von Fanomena Events Services
7.1 FANOMENA ist berechtigt, bei rechtswidrigem Verstoß des Auftraggebers gegen eine der in diesem Vertrag festgelegten wesentlichen Pflichten, insb. bei Verstoß gegen die in § 6.1.5 – 6.1.7 genannten Pflichten den Zugang auf Fanomena Events Cloud Services und zu dessen Daten zu sperren. Der Zugang wird erst dann wiederhergestellt, wenn der Verstoß gegen die betroffene wesentliche Pflicht dauerhaft beseitigt bzw. die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer angemessenen strafbewährten Unterlassungserklärung gegenüber FANOMENAsichergestellt ist. Der Auftraggeber bleibt in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarten Preise zu zahlen.
7.2 FANOMENA ist berechtigt, bei einem Verstoß gegen § 6.1.5 – 6.1.7 die betroffenen Daten zu löschen.
7.3 Im Falle eines rechtswidrigen Verstoßes gegen die in § 6.1.5 – 6.1.7 festgelegten Pflichten durch einen vom Auftraggeber autorisierten Teilnehmer hat der AuftraggeberFANOMENA auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Teilnehmer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.
§ 8 Zahlungsbedingungen
8.1 Der Auftraggeber zahlt die in der Auftragsurkunde vereinbarten Preise.
8.2 Preise sind nach Rechnungstellung fällig. Der Rechnungsbetrag muss spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.
8.3 Alle Preise sind Netto-Preise und erhöhen sich um die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer.
§ 9 Haftung
9.1 FANOMENA haftet dem Auftraggeber bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.
9.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet FANOMENA im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet FANOMENA nur, soweit FANOMENA eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt und besteht nicht für Folgeschäden.
9.3 Die verschuldensunabhängige Haftung von FANOMENA auf Schadensersatz (§ 536 a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen. § 9.1 und 9.2 bleiben hiervon unberührt.
9.4 Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
§ 10 Höhere Gewalt
10.1 FANOMENA ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.
10.2 Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streiks, Unruhen, Enteignungen, kardinale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige vom FANOMENA nicht zu vertretende Umstände.
10.3 Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich und in schriftlicher Form in Kenntnis zu setzen.
§ 11 Vertragsbeginn und –laufzeit, Kündigung aus wichtigem Grund
11.1 Der Vertrag tritt zu Beginn der vereinbarten Vertragslaufzeit in Kraft und endet mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit. Die vereinbarte Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem Fanomena Events Cloud Services-Vertrag.
11.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
§ 12 Schlussbestimmungen
12.1 Der Auftraggeber kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von FANOMENA auf Dritte übertragen.
12.2 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Saarbrücken.
Fanomena GmbH, Mai 2019